AGB

1. Anbieter und Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1. Anbieter und Vertragspartner zu den von „The Old Man Crossfit“ angebotenen Leistungen ist Herr Juan Pablo Rostra, Hehner Str. 105c, 41069 Mönchengladbach [im Folgenden: „TOMCF“].
1.2. Für alle Verträge zwischen TOMCF und den Mitgliedern gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Der Antrag auf Mitgliedschaft stellt ein verbindliches Angebot des Interessenten auf Abschluss eines Vertrages dar. Vorstehendes gilt gleichermaßen bei Onlinebuchungen von Mitgliedschaften oder sonstigen Angeboten von TOMCF über die Webseite unter der URL www.theoldmancrossfit.com.
2.2. TOMCF kann das Angebot innerhalb von 5 Werktagen annehmen, indem eine Bestätigung des Vertrages an das Mitglied versendet wird.
2.3. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann eine Mitgliedschaft nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person abgeschlossen werden. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen können Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres kein Mitglied werden. Kinder ab dem 8. Lebensjahr dürfen nur im Rahmen unserer speziell für Kinder abgestimmte Trainingseinheiten „CrossFit Kids“ trainieren, Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr nur im Rahmen unserer Trainingseinheiten „CrossFit Teens“.
2.4. TOMCF ist nicht verpflichtet, jedem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stellen. TOMCF ist nur verpflichtet so viele Geräte und Kursplätze bereitzustellen, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Boxen mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

3. Preise
Die von TOMCF angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise und enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Buchung von Kursen und DROP-INS
4.1. Die Buchung von Kursen gemäß dem unter https://theoldmancrossfit.com/kursplan/ veröffentlichten Kursplan sowie die Buchung von DROP-INS erfolgt online über den Dienst „TeamUp“.
4.2. Eine Teilnahme an den Kursen ist nur nach vorheriger Buchung gemäß Ziffer 4.1. möglich.
4.3. Mit allen Mitgliedschaften sind maximal 2 Kursbuchungen am Tag möglich. Mit den Unlimited und Unlimited Plus Mitgliedschaften sind bis zu 6 CrossFit Kursbuchungen pro Woche möglich.

5. Stornierung
5.1. Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
5.2. Gruppentraining Termine können je nach Kursart online bis 6 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden.
5.3. TOMCF behält sich vor, Gruppenkurse abzusagen, die um 19 Uhr am Vorabend (Vormittagskurse) bzw. 6 Stunden vor Kursbeginn (Nachmittagskurse) weniger als 4 Teilnehmer haben.
5.4. TOMCF behält sich vor, Gruppenkurse abzusagen, die 1 Stunde vor Kursbeginn nur 1 Teilnehmer haben.

6. Widerrufsrecht
6.1. Sofern Verträge online geschlossen werden, steht dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

7. Mitgliedsbeiträge
7.1. Der Mitgliedsbeitrag ist zum Ersten des jeweiligen Kalendermonats fällig und wird gemäß des vom Mitglied erteilten Lastschriftmandats bis zum 3. Werktag des jeweiligen Kalendermonats vom Konto des Mitglieds abgebucht.
7.2. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Deckung vorhanden ist. Im Falle von Rückbuchungen, die das Mitglied zu vertreten hat, werden dem Mitglied die entstandenen Mehrkosten berechnet.
7.3. Das Mitglied ist mit Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrags oder dem Erwerb einer 10er Karte  berechtigt, an den im Rahmen des Mitgliedschaftstarifes bzw. der Nutzungsberechtigung der 10er Karte buchbaren Kurs teilzunehmen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.

8. Ermäßigungen
8.1. Soweit TOMCF Ermäßigungen anbietet, hat das betroffene Mitglied, das von den angebotenen Ermäßigungen profitieren möchte, das Vorliegen der Voraussetzung für die entsprechende Ermäßigung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.
8.2. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich.
8.3. Fällt die Voraussetzung für die Ermäßigung nachträglich weg, hat das Mitglied TOMCF unverzüglich selbständig hierüber zu informieren.
8.4. Das betroffene Mitglied hat mit einer Frist von 14 Tagen zur anstehenden Verlängerung der Mitgliedschaft (vgl. Ziffer 11.1. der AGB) selbständig aktuelle Nachweise zu erbringen, die das Vorliegen der Voraussetzung für die entsprechende Ermäßigung belegen. Erfolgt binnen der vorgenannten Frist kein entsprechender Nachweis, entfällt die Ermäßigung für die weiteren Monatsbeiträge ab Verlängerung. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage erfolgt nicht.
8.5. Ermäßigungen für Einsatzkräfte werden ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr gewährt. Studenten- und Schülerermäßigungen werden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr gewährt.

9. Hausordnung und Box-Etikette
9.1. Für ein gutes Miteinander in der CrossFit-Box sind gewisse Regeln unerlässlich. Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung befindet sich sichtbar aufgehängt im Eingangsbereich unserer CrossFit-Box.
9.2. Ergänzend gelten die Regelungen in unserer Box-Etikette, welche auf der Webseite https://theoldmancrossfit.com/box-regeln/ einsehbar sind.

10. Pflichten der Mitglieder
10.1. Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich bei Fälligkeit (vgl. Ziffer 5.1. der AGB) vollständig zu bezahlen.
10.2. Nimmt ein Mitglied die Kurs- und sonstige Angebote von TOMCF nicht wahr, ist eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen nicht möglich. Ziffer 9. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
10.3. Wir bitten die Mitglieder um ihre Mithilfe. Wir warten unsere Geräte regelmäßig. Sollten wider Erwarten technische Defekte auftreten, bitten wir ausdrücklich, dass wir hierüber unverzüglich informiert werden. Dem Mitglied ist es im eigenen und im Interesse aller Mitglieder untersagt, einen technischen Defekt auf eigene Faust zu beheben.
10.4. Die Betreuung der Mitglieder während der Trainingszeiten erfolgt durch unsere Trainer vor Ort. Die Trainer sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Trainingsortes, der Sicherheit der Mitglieder oder zur Einhaltung der Hausordnung oder unserer Box-Etikette nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen der Trainer ist zur eigenen Sicherheit der Mitglieder unbedingt Folge zu leisten.
10.5. Das Mitglied ist verpflichtet, TOMCF über Änderungen vertragsrelevanter Daten (z.B. Bankverbindung, Anschrift) unverzüglich zu informieren. Bei einer Versäumung dieser Pflicht ist das Mitglied zur Erstattung der hierdurch entstehenden Mehrkosten verpflichtet.

11. Vertragsdauer, Vertragspause und Kündigung
11.1. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate und verlängert sich im Anschluss jeweils um einen weiteren Monat, wenn keine der Vertragsparteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigt.
11.2. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
11.3. Mitgliedschaften können einmalig für einen Kalendermonat pro Kalenderjahr pausiert werden. Die Vertragspause ist mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vom Mitglied schriftlich anzukündigen. Die Laufzeit der Mitgliedschaft wird um den Zeitraum der tatsächlichen Pause entsprechend verlängert. Für das Einrichten einer Pause fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro an.
11.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn das Mitglied zwei aufeinanderfolgende Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hat oder sich mit Mitgliedbeiträgen in einer aufsummierten Höhe von zwei Mitgliedbeiträgen im Rückstand befindet.
11.5. Das Vorliegen einer Pandemie und damit verbundene Einschränkungen stellen keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Auch eine vorübergehende Schließung aufgrund behördlicher Auflage wegen einer Pandemie berechtigt das Mitglied nicht zur außerordentlichen Kündigung. In solch einem Fall wird TOMCF bei vorübergehender Schließung den Mitgliedern die Ruhendstellung der Mitgliedschaft bei entsprechender Laufzeitverlängerung oder alternative Trainingsmöglichkeiten anbieten.
11.6. Kann das Mitglied das Angebot von TOMCF krankheitsbedingt nicht mehr nutzen, so steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn es sich um eine attestierte dauerhafte Erkrankung handelt, deren Ende nicht abzusehen ist. Das Mitglied hat die Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes im Original nachzuweisen. Ein Kündigungsgrund besteht nicht, wenn die Krankheit dem Mitglied bereits bei Vertragsschluss bekannt war.
Gerne beraten wir dich in einer solchen Situation und suchen eine gemeinsame Lösung, wie z.B. mit einer beitragsfreien Ruhezeit, damit Du Deinen Fitnesszustand danach bei uns wieder fördern kannst.
11.7. Bei Umzug gewährt TOMCF dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die Anfahrt infolge des Umzugs um mehr als 30 km verlängert. Der Umzug ist durch Vorlage geeigneter entsprechender Unterlagen im Original nachzuweisen (z.B. Ummeldebescheinigung). Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn das Mitglied bei Vertragsschluss den Umzug schon geplant, aber nicht mitgeteilt hat.
11.8. Bei nachgewiesener Schwangerschaft durch Vorlage geeigneter entsprechenden Unterlagen im Original und einem entsprechenden Wunsch des Mitglieds kann der Vertrag ruhend gestellt werden. Selbstverständlich ist in einem solchen Fall auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Wir würden uns aber freuen, dich nach der Schwangerschaft wieder begrüßen zu dürfen.

12. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
12.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Mängelhaftungsrecht.

13. Haftungsbeschränkung
13.1. TOMCF haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
13.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TOMCF nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.3. Soweit TOMCF gemäß Ziffer 12.2 der AGB für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Schadensersatzhaftung von TOMCF auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13.4. Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. TOMCF haftet ferner unbeschränkt für Schäden des Mitglieds an Leben, Körper und Gesundheit.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Vertragssprache ist Deutsch.
14.2. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von TOMCF nicht gespeichert und ist dem Mitglied daher nach dem Vertragsschluss auch nicht zugänglich.
14.3. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen TOMCF und dem Mitglied geschlossenen Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
14.4. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Stand Januar 2024