Mitgliedschaft pausieren

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Du kannst deinen Vertrag einmalig für einen Kalendermonat pro Kalenderjahr pausieren. Diese Pause muss mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich angekündigt werden. Für das Einrichten einer Pause fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro an.


Im Fall von Krankheit/Sportunfähigkeit von mindestens einem Monat und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes kann deine Mitgliedschaft ab dem Folgemonat befristet stillgelegt werden. In diesem Fall entfällt die Verwaltungsgebühr.

Name
Start der Pause
Die Pause ist nur für ganze Kalendermonate möglich und muss mit einer Frist von mindestens zwei Wochen angekündigt werden.